Arztbriefe vorbereiten
Aus Ihren Notizen und den vorliegenden Unterlagen entsteht ein Briefentwurf in der Form, die Ihre Einrichtung ohnehin verwendet. Gelesen, geändert und freigegeben wird er vom Arzt.
Ein KI-Server in der Praxis nimmt Arbeit bei Briefen, Dokumentation und Organisation ab. Patientendaten bleiben dabei im Haus. Was der Server ausdrücklich nicht tut: beurteilen, was mit einem Patienten ist.
Sie geht bei den Briefen danach verloren, bei der Dokumentation zwischen zwei Patienten und bei der Post, die niemand sortiert hat. Genau dort kann ein Sprachmodell helfen, und genau dort stehen die empfindlichsten Daten im Text. Für Cloud-Dienste ist das der Punkt, an dem die Prüfung schwierig wird.
Alles davon betrifft Schriftstücke und Abläufe, nicht die Beurteilung des Falls. Der Entwurf kommt aus der Maschine, die Freigabe von Ihnen.
Aus Ihren Notizen und den vorliegenden Unterlagen entsteht ein Briefentwurf in der Form, die Ihre Einrichtung ohnehin verwendet. Gelesen, geändert und freigegeben wird er vom Arzt.
Kurze Notizen werden zu einem sauber formulierten Eintrag. Das spart die Tipparbeit am Abend, ohne dass der Inhalt aus der Hand gegeben wird.
Eingehende Schreiben, Befunde und Anfragen werden zugeordnet und zusammengefasst, damit klar ist, was heute noch auf den Tisch muss.
Anamnesebögen auslesen, wiederkehrende Antwortschreiben vorbereiten, Vertretungspläne dokumentieren. Arbeit, die sonst am Empfang liegen bleibt.
Bei KI in der Medizin wird viel angedeutet und wenig abgegrenzt. Deshalb steht die Grenze hier vor dem Angebot und nicht im Kleingedruckten. Sie ist keine Vorsichtsformel, sondern beschreibt, wie wir den Server ausliefern und einrichten.
Was bleibt, ist die Schreibarbeit ringsherum. In den Praxen, mit denen wir gesprochen haben, geht dafür der meiste Feierabend drauf.
Die Hinweise zu Datenschutz und Berufsrecht auf dieser Seite beschreiben, was in Gesprächen regelmäßig aufkommt. Sie sind keine Rechtsberatung und ersetzen weder Ihre eigene Prüfung noch die Auskunft Ihres Datenschutzbeauftragten oder Ihrer Kammer.
Auf Anbieterseiten steht so etwas trotzdem regelmäßig. Bei den Digitalisierungszuschüssen der Länder trifft es meist nicht zu, in Bayern sogar ausdrücklich nicht.
Welche Schreibarbeit fällt an, wer erledigt sie heute, wie viel Zeit geht dabei drauf. Kostet nichts.
Ihr Datenschutzbeauftragter bekommt vorab die technische Beschreibung, damit er das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ergänzen kann.
Aufstellung außerhalb der Sprechzeiten. Praxisverwaltungssystem und Telematikanschluss werden dabei nicht angefasst.
Ärztinnen, Ärzte und Praxispersonal bekommen eine Einweisung, die auch sagt, wofür das System nicht gedacht ist.
Nein. Wir liefern den Server für Dokumentation und Verwaltung aus, nicht für die Beurteilung von Befunden. Das System formuliert, sortiert und findet Textstellen. Jede medizinische Entscheidung und jede Freigabe eines Schreibens bleibt beim behandelnden Arzt. Diese Grenze ist ausdrücklich Teil dessen, was wir einrichten.
So wie wir ihn ausliefern, ist er es nicht: Er dient der Dokumentation und der Verwaltung und hat keine Zweckbestimmung für Diagnose, Therapie oder Überwachung. Wer ein solches System für die Beurteilung von Befunden einsetzen möchte, bewegt sich in einem anderen regulatorischen Rahmen mit eigenen Anforderungen. Solche Anwendungen bieten wir nicht an.
Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO und verlangen eine belastbare Rechtsgrundlage sowie strenge technische und organisatorische Maßnahmen. Ein Server in der Praxis nimmt zwei Punkte aus der Prüfung heraus: die Übermittlung in ein Drittland und den externen Auftragsverarbeiter für die laufende Verarbeitung. Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Zugriffsrechte, Löschfristen und die Aufnahme in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten bleiben Aufgabe der Praxis. Das ist keine Rechtsberatung.
Die Schweigepflicht nach § 203 StGB gilt unverändert. Solange die Verarbeitung auf dem Server in Ihren Räumen stattfindet, ist kein Dritter beteiligt. Beim Wartungszugang kann ein Dienstleister technisch an Daten gelangen; deshalb unterzeichnen wir vor dem ersten Zugriff eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit, arbeiten mit Freigabe im Einzelfall statt Dauerzugang und protokollieren jede Sitzung. Auf Wunsch richten wir den Server ganz ohne Fernzugang ein.
Bei den Digitalisierungszuschüssen der Länder meist nicht. In Bayern sind Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Kliniken und Apotheken in der Richtlinie namentlich als nicht antragsberechtigt aufgeführt, ebenso freie Berufe allgemein; andere Länder handhaben es ähnlich, aber nicht überall gleich. Der KfW-Förderkredit Digitalisierung steht bundesweit auch Freiberuflern offen, ist aber ein Kredit. Für Kliniken können eigene Programme in Frage kommen; das gehört in eine Beratung, die wir nicht leisten.
Er ersetzt es nicht und greift auch nicht in die Telematikinfrastruktur ein. Angebunden wird lesend, meist über einen Export oder die Dokumentenablage. Ihr Praxisverwaltungssystem bleibt das führende System für Abrechnung und Karteikarte.
Am ergiebigsten wird das Gespräch, wenn Sie das vorher kurz zusammenstellen. Daran lässt sich am ehesten abschätzen, ob sich ein eigener Server für Sie rechnet.
Wenn Ihr Datenschutzbeauftragter mitlesen soll: Die technische Beschreibung schicken wir vorab, unaufgefordert.