Kervalt
Für Arztpraxen, MVZ und Kliniken

Entlastung beim Schreibtisch, nicht bei der Entscheidung.

Ein KI-Server in der Praxis nimmt Arbeit bei Briefen, Dokumentation und Organisation ab. Patientendaten bleiben dabei im Haus. Was der Server ausdrücklich nicht tut: beurteilen, was mit einem Patienten ist.

Verarbeitung nur im Praxisnetz Keine Diagnosefunktion Freigabe bleibt beim Arzt

Die Zeit geht nicht in der Sprechstunde verloren.

Sie geht bei den Briefen danach verloren, bei der Dokumentation zwischen zwei Patienten und bei der Post, die niemand sortiert hat. Genau dort kann ein Sprachmodell helfen, und genau dort stehen die empfindlichsten Daten im Text. Für Cloud-Dienste ist das der Punkt, an dem die Prüfung schwierig wird.

  • Gesundheitsdaten sind eine besondere Kategorie nach Art. 9 DSGVO.
  • Die Schweigepflicht nach § 203 StGB gilt auch gegenüber IT-Dienstleistern.
  • Eine Datenschutzverletzung ist binnen 72 Stunden zu melden, Art. 33 DSGVO.
  • Was in einem Arztbrief steht, gehört nicht in ein fremdes Rechenzentrum.
Wo die Entlastung wirklich ankommt

Vier Aufgaben aus dem Verwaltungsalltag.

Alles davon betrifft Schriftstücke und Abläufe, nicht die Beurteilung des Falls. Der Entwurf kommt aus der Maschine, die Freigabe von Ihnen.

Arztbriefe vorbereiten

Aus Ihren Notizen und den vorliegenden Unterlagen entsteht ein Briefentwurf in der Form, die Ihre Einrichtung ohnehin verwendet. Gelesen, geändert und freigegeben wird er vom Arzt.

Dokumentation aus Stichworten

Kurze Notizen werden zu einem sauber formulierten Eintrag. Das spart die Tipparbeit am Abend, ohne dass der Inhalt aus der Hand gegeben wird.

Post und Anfragen sortieren

Eingehende Schreiben, Befunde und Anfragen werden zugeordnet und zusammengefasst, damit klar ist, was heute noch auf den Tisch muss.

Praxisorganisation

Anamnesebögen auslesen, wiederkehrende Antwortschreiben vorbereiten, Vertretungspläne dokumentieren. Arbeit, die sonst am Empfang liegen bleibt.

Was das System nicht tut.

Bei KI in der Medizin wird viel angedeutet und wenig abgegrenzt. Deshalb steht die Grenze hier vor dem Angebot und nicht im Kleingedruckten. Sie ist keine Vorsichtsformel, sondern beschreibt, wie wir den Server ausliefern und einrichten.

  • Keine Diagnose, keine Therapieempfehlung, keine Beurteilung von Befunden.
  • Keine Priorisierung von Patienten und keine Entscheidung über Behandlungswege.
  • Keine Zweckbestimmung als Medizinprodukt; solche Anwendungen bieten wir nicht an.
  • Keine automatische Freigabe. Jeder Brief und jeder Eintrag geht über den Arzt.
  • Keine Verbindung zur Telematikinfrastruktur, kein Eingriff in Abrechnung oder Karteikarte.

Was bleibt, ist die Schreibarbeit ringsherum. In den Praxen, mit denen wir gesprochen haben, geht dafür der meiste Feierabend drauf.

Die Hinweise zu Datenschutz und Berufsrecht auf dieser Seite beschreiben, was in Gesprächen regelmäßig aufkommt. Sie sind keine Rechtsberatung und ersetzen weder Ihre eigene Prüfung noch die Auskunft Ihres Datenschutzbeauftragten oder Ihrer Kammer.

Kosten

Förderversprechen gelten für Praxen fast nie.

Auf Anbieterseiten steht so etwas trotzdem regelmäßig. Bei den Digitalisierungszuschüssen der Länder trifft es meist nicht zu, in Bayern sogar ausdrücklich nicht.

Warum Praxen meist ausgenommen sind

  • In Bayern sind Arztpraxen, MVZ, Kliniken und Apotheken namentlich ausgenommen
  • Freie Berufe sind bei den Landesprogrammen überwiegend nicht antragsberechtigt
  • Der KfW-Förderkredit steht bundesweit auch Freiberuflern offen, ist aber ein Kredit
  • Verbindlich Auskunft gibt allein die Bewilligungsstelle Ihres Bundeslandes

Was die Anschaffung tatsächlich kostet

  • Hardware zum Einkaufspreis, Beleg des Lieferanten liegt bei
  • Einrichtung zum Festpreis, je nach Umfang an zwei bis sechs Arbeitstagen
  • Wartung monatlich und kündbar, keine Kosten pro Abfrage
  • Bei einer Einzelpraxis lohnt sich eine eigene Maschine oft schlicht nicht. Wir sagen Ihnen das im Erstgespräch
  • Was eine Einrichtung Ihrer Größe kostet, rechnet der Konfigurator bis zum einzelnen Bauteil aus

Wie so ein Projekt in einer Praxis abläuft.

01

Erstgespräch

Welche Schreibarbeit fällt an, wer erledigt sie heute, wie viel Zeit geht dabei drauf. Kostet nichts.

02

Abstimmung Datenschutz

Ihr Datenschutzbeauftragter bekommt vorab die technische Beschreibung, damit er das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ergänzen kann.

03

Aufbau am Randtermin

Aufstellung außerhalb der Sprechzeiten. Praxisverwaltungssystem und Telematikanschluss werden dabei nicht angefasst.

04

Einweisung des Teams

Ärztinnen, Ärzte und Praxispersonal bekommen eine Einweisung, die auch sagt, wofür das System nicht gedacht ist.

Häufige Fragen aus Praxen und MVZ

Bevor Sie Ihren Datenschutzbeauftragten fragen.

Stellt das System Diagnosen?

Nein. Wir liefern den Server für Dokumentation und Verwaltung aus, nicht für die Beurteilung von Befunden. Das System formuliert, sortiert und findet Textstellen. Jede medizinische Entscheidung und jede Freigabe eines Schreibens bleibt beim behandelnden Arzt. Diese Grenze ist ausdrücklich Teil dessen, was wir einrichten.

Ist so ein KI-Server ein Medizinprodukt?

So wie wir ihn ausliefern, ist er es nicht: Er dient der Dokumentation und der Verwaltung und hat keine Zweckbestimmung für Diagnose, Therapie oder Überwachung. Wer ein solches System für die Beurteilung von Befunden einsetzen möchte, bewegt sich in einem anderen regulatorischen Rahmen mit eigenen Anforderungen. Solche Anwendungen bieten wir nicht an.

Dürfen Gesundheitsdaten überhaupt durch ein KI-System verarbeitet werden?

Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO und verlangen eine belastbare Rechtsgrundlage sowie strenge technische und organisatorische Maßnahmen. Ein Server in der Praxis nimmt zwei Punkte aus der Prüfung heraus: die Übermittlung in ein Drittland und den externen Auftragsverarbeiter für die laufende Verarbeitung. Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Zugriffsrechte, Löschfristen und die Aufnahme in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten bleiben Aufgabe der Praxis. Das ist keine Rechtsberatung.

Wie verhält sich das zur ärztlichen Schweigepflicht?

Die Schweigepflicht nach § 203 StGB gilt unverändert. Solange die Verarbeitung auf dem Server in Ihren Räumen stattfindet, ist kein Dritter beteiligt. Beim Wartungszugang kann ein Dienstleister technisch an Daten gelangen; deshalb unterzeichnen wir vor dem ersten Zugriff eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit, arbeiten mit Freigabe im Einzelfall statt Dauerzugang und protokollieren jede Sitzung. Auf Wunsch richten wir den Server ganz ohne Fernzugang ein.

Können Praxen und MVZ Fördermittel nutzen?

Bei den Digitalisierungszuschüssen der Länder meist nicht. In Bayern sind Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Kliniken und Apotheken in der Richtlinie namentlich als nicht antragsberechtigt aufgeführt, ebenso freie Berufe allgemein; andere Länder handhaben es ähnlich, aber nicht überall gleich. Der KfW-Förderkredit Digitalisierung steht bundesweit auch Freiberuflern offen, ist aber ein Kredit. Für Kliniken können eigene Programme in Frage kommen; das gehört in eine Beratung, die wir nicht leisten.

Wie passt der Server zum Praxisverwaltungssystem?

Er ersetzt es nicht und greift auch nicht in die Telematikinfrastruktur ein. Angebunden wird lesend, meist über einen Export oder die Dokumentenablage. Ihr Praxisverwaltungssystem bleibt das führende System für Abrechnung und Karteikarte.

Fangen wir bei der Aufgabe an, die am meisten kostet.

Am ergiebigsten wird das Gespräch, wenn Sie das vorher kurz zusammenstellen. Daran lässt sich am ehesten abschätzen, ob sich ein eigener Server für Sie rechnet.

Wenn Ihr Datenschutzbeauftragter mitlesen soll: Die technische Beschreibung schicken wir vorab, unaufgefordert.